Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lux Light International

 Stand April 2017

I. Auftrag

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Bestellungen, mündliche oder fernmündlich erteilte Aufträge werden einschließlich aller Nebenabreden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder Ausführung rechtswirksam.

3. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

II. Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Verzollung werden gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso werden Kosten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Umsetzung der Elektro-Altgerätverordnung gesondert berechnet.

III. Zahlungsbedingungen

1. Unsere sämtlichen Forderungen sind sofort fällig, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät oder wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder uns bekannt werden, woraus eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers erkennbar ist. In diesen Fällen erfolgen weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung.

2. Wir behalten uns gemäß § 353 S. 1 HGB vor für unsere Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern.

3. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

IV. Lieferung und Lieferungsverzug

1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Werden für die Ausführung des Auftrages Unterlagen des Käufers benötigt oder sind Anzahlungen vereinbart, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. der vereinbarten Anzahlung. Werden nachträglich Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung, Lieferumfang etc. vereinbart, so verlängert sich die Lieferfrist um den für die Durchführung der Änderung erforderlichen Zeitraum.

3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht von uns zu vertreten. Die Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

4. Angemessene Teillieferungen sind zulässig.

5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen hinausgehen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte, sind in allen Fällen verzögernder Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

V. Gefahrübergang

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

3. Lieferungen erfolgen, soweit nichts schriftlich vereinbart ist, auf Weisung von Lux Light International direkt ab Werk oder von unseren Lagerstätten auf Kosten und Gefahr des Käufers.

VI. Gewährleistung und Rügepflicht

1. Mängelansprüche können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Ablieferung der Waren geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Mängel bei Bauwerken bzw. einer Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bzw. einer Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bzw. soweit nicht §§ 479 und 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB längere Fristen vorschreiben.

2. Als Mangelanspruch kann der Käufer (sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt) zunächst nur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen.

3. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unerhebliche Abweichungen und nicht auf solche Mängel, die beim Käufer durch natürliche Abnützung, unsachgemäße Behandlung oder durch die Einwirkung Dritter entstanden sind.

5. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Austauschkosten für Nachbesserungen bzw. Ersatzware trägt der Käufer, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. In diesem Falle bestehen gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang gilt ferner, dass Ersatzansprüche wegen Nacherfüllungsaufwendungen des Käufers ausgeschlossen sind, soweit die Aufwendungen dadurch erhöht wurden, dass die Kaufsache nachträglich an einem anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßem Gebrauch.

VII. Transport- und Bruchschäden/ Fehlmengen

1. Transport- und Bruchschäden sowie Fehlmengen der gelieferten Ware, hat der Käufer bei Ablieferung der Ware gegenüber die für den Transport ausführende Person anzuzeigen und von dieser per Unterschrift bestätigen zu lassen.

2. Reklamationen bezüglich Transport- und Bruchschäden sowie Fehlmengen müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Das Lieferdatum entspricht dem Leistungszeitpunkt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus allen Warenlieferungen.

2. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware oder etwaige Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Sache verarbeitet, umgebildet oder mit anderen Sachen verbunden, so erfolgt die Herstellung für uns. Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Verkauf der unveränderten, verarbeiteten oder umgebildeten Ware sowie der unter Verwendung solcher Waren hergestellten Erzeugnisse gegen seine Abnehmer an uns ab. Für den Fall, dass die Ware von dem Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wir ermächtigen den Käufer bis auf Widerruf, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen als Treuhänder für uns einzuziehen.

IX. Haftung

Wir haften für Schäden, wenn wir, oder unser Erfüllungsgehilfe die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder wenn Kardinalpflichten des Vertrages verletzt wurden. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Bei Pflichtverletzung – auch von Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) – haften wir auf Schadensersatz in jedem Fall höchstens bis zu einem Betrag von 10.000 EURO.

Im Übrigen darf der Schadensersatz insgesamt den Verlust nicht übersteigen, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Marburg ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit auch der anderen Bestimmungen zur Folge.